Zweite thematische Überprüfung zum Einsatz künstlicher Intelligenz im luxemburgischen Finanzsektor
Die Banque Centrale du Luxembourg (BCL) und die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) haben heute den zweiten thematischen Bericht über den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im luxemburgischen Finanzsektor veröffentlicht.
Aufbauend auf einer ähnlichen Studie aus dem Jahr 2023 untersucht dieser Bericht die sich entwickelnde Einführung von KI innerhalb des Sektors, mit einem besonderen Fokus auf die zunehmende Verbreitung und die damit verbundenen Risiken der
Generativen KI (GenAI). Der Bericht präsentiert die Ergebnisse einer zwischen Juni und August 2024 durchgeführten Umfrage, die Wertpapierfirmen (IFs), zugelassene Investmentfondsmanager (IFMs/AIFMs), Kreditinstitute (B), E-Geld-Institute (EMIs)
und Zahlungsinstitute (PIs) umfasst. Dieser erweiterte Umfang stellt eine mehr als dreifache Steigerung der Beteiligung im Vergleich zur vorherigen Umfrage dar, die sich ausschließlich auf Kreditinstitute, E-Geld-Institute und Zahlungsinstitute konzentrierte.
Wichtige Einblicke der AMLA-Vorsitzenden Bruna Szego in die Bekämpfung von Finanzkriminalität in Europa
Beim Europäischen Gipfeltreffen zur Bekämpfung von Finanzkriminalität in Dublin hielt Frau Bruna Szego, die erste Vorsitzende der Europäischen Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche (AMLA), eine Grundsatzrede vor einem Publikum aus Interessenvertretern des öffentlichen und privaten Sektors, in der sie die strategischen Prioritäten der Behörde und die dringende Notwendigkeit eines einheitlichen, sektorübergreifenden Vorgehens gegen Finanzkriminalität hervorhob.
Frau Szego stellte die unmittelbaren Prioritäten der AMLA vor, die sich in drei Aspekte gliedern: die Schaffung operativer Grundlagen, den Aufbau von Kapazitäten für die Aufsicht und die Koordinierung der FIU sowie die Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit im Bereich der Geldwäschebekämpfung.
Der vollständige Text der Rede ist auf der
AMLA-Website verfügbar.
Schauen Sie sich das Video an, wenn Sie an einer kurzen Zusammenfassung der Rede von Bruna Szego interessiert sind.
Hinweis: Dieses Video wurde mit KI-Technologie erstellt. Der Audioinhalt ist vollständig original und wurde von Bastian Schwind-Wagner erstellt,
während die visuelle Darstellung durch den personalisierten Avatar mithilfe von KI generiert wurde, um die Präsentation zu verbessern.
CSSF 2025 GW/TF-Konferenz für Wertpapierfirmen
Am 28. März 2025 veranstaltete die Abteilung für die Aufsicht von Wertpapierfirmen der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ihre jährliche GW/TF-Konferenz in der Handelskammer.
Eine redigierte Version der Präsentationsfolien kann auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
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Die EBA konsultiert neue Vorschriften im Zusammenhang mit dem Paket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine öffentliche Konsultation zu vier Entwürfen technischer Regulierungsstandards (RTS) eingeleitet, die Teil der Antwort der EBA auf das Beratungsersuchen der Europäischen Kommission sein werden.
Diese technischen Standards werden für das neue GW/TF-Paket der EU von zentraler Bedeutung sein und bestimmen, wie Institute und Aufsichtsbehörden ihre GW/TF-Verpflichtungen im Rahmen des neuen GW/TF-Pakets erfüllen werden.
Die Pressemitteilung ist verfügbar auf der
EBA-Webseite.
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CSSF 2025 AML/CFT Konferenz für spezialisierte PSF
Am 27. Januar 2025 veranstaltete die Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) ihre jährliche
AML/CFT-Konferenz für spezialisierte Finanzdienstleister (PSF).
Eine redaktionell bearbeitete Version der Präsentationsfolien kann auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
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Präsentationsfolien interessiert sind.
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FATF öffentliche Konsultation zum Projekt über komplexe Proliferationsfinanzierung und Sanktionsumgehungsschemata
Die FATF führt eine Studie durch, die darauf abzielt, das Verständnis der Länder und des Privatsektors für die aktuellen Risiken der Proliferationsfinanzierung (PF) zu verbessern.
Diese Studie wird die Umgehungstechniken aufzeigen, die von denjenigen angewandt werden, die die gezielten Finanzsanktionen umgehen, die in der von den FATF-Standards geforderten Empfehlung 7 aufgeführt sind,
sowie andere nationale und supranationale Sanktionen, die nicht von den FATF-Standards erfasst werden.
Der daraus resultierende Bericht wird sich darauf konzentrieren, ein umfassendes und aktuelles Verständnis der Typologien komplexer Sanktionsumgehungssysteme, die für PF relevant sind,
zu vermitteln und Herausforderungen bei der Durchsetzung sowie bewährte Praktiken zu identifizieren, was den Ländern bei der PF-Risikobewertung und Risikominderung hilft.
Die Publikationsdetails sind verfügbar auf der
FATF-Webseite.
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CSSF GW/TF Teilsektor-Risikobewertung - Investmentfondssektor - Aktualisierung 2025
Diese Aktualisierung der Teilsektor-Risikobewertung (SSRA) – Investmentfondssektor (CIS), nach den Berichten von 2020 und 2022 und veröffentlicht am 24. Februar 2025, unterstreicht den anhaltenden Erfolg der Bemühungen des privaten und
öffentlichen Sektors bei der Minderung der Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) im Investmentfondssektor.
Die SSRA CIS 2025 Aktualisierung kann auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
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CSSF FAQ zu GW/TF Asset Due Diligence-Verpflichtungen gemäß CSSF Verordnung Nr. 12-02
Dieses Update ist von Interesse für Fachkräfte, die in den Anwendungsbereich der CSSF-Verordnung Nr. 12-02 vom 14. Dezember 2012 über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in ihrer geänderten Fassung (“CSSF-Verordnung Nr. 12-02”) fallen.
Es bezieht sich auf Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 34(2) der CSSF-Verordnung Nr. 12-02.
Die FAQ können auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
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CSSF FAQ zum GW/TF Summary Report RC (SRRC) über die Einhaltung der GW/TF-Verpflichtungen gemäß Rundschreiben CSSF 24/854
Die FAQ können auf der
CSSF-Webseite eingesehen werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels ist Version 3 der CSSF FAQ verfügbar.
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Die Financial Conduct Authority (FCA) hat kürzlich Finanzunternehmen aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Parlamentarier, hochrangige Beamte und ihre Familien nicht ungerecht behandelt werden. Hier ist, was Sie wissen müssen.
Der illegale Kunsthandel ist ein ernstes Problem. Kriminelle benutzen Kunst, um Geld zu waschen. Sie nutzen die fehlende Regulierung des Kunstmarktes aus. Dies macht es leicht, illegales Geld zu verstecken.
Der neue Bericht des Europäischen Zentrums für Migrantenschmuggel (EMSC) von Europol befasst sich mit den jüngsten Entwicklungen und den größten Bedrohungen im Bereich der Schleusung von Migranten und des Menschenhandels, basierend auf den jüngsten von Europol unterstützten Operationen.
Der Bericht hebt die wichtigsten Herausforderungen in der aktuellen kriminellen Landschaft hervor und soll den Strafverfolgungsbehörden helfen, den Kampf gegen kriminelle Netzwerke zu verstärken.
Luxemburg verschärft seinen Kampf gegen die Geldwäsche.
Nach der Zustimmung des Parlaments richtet das Land innerhalb seiner Steuerverwaltung eine spezielle Einheit zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) ein. Damit soll der Ruf Luxemburgs als Banken- und Finanzzentrum geschützt werden.
Wie Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen wählen.
Datenschutz ist nicht nur ein rechtliches Muss — es ist entscheidend für das Vertrauen und die Sicherheit Ihres Unternehmens. Aber wie finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten (DSB)? Hier ist, was Sie wissen müssen!
Start des Funds Community Forum: Eine neue Plattform für Investmentfondsprofis.
Wir freuen uns, den Start des Funds Community Forums anzukündigen, einer neuen Plattform, die Fachleute, Enthusiasten und Experten der Investmentfondsbranche zusammenbringen soll. Ziel dieses Forums ist es, die Vernetzung und den Wissensaustausch zu fördern und sich über die neuesten Trends und Erkenntnisse in unserem Bereich auf dem Laufenden zu halten.
concilio et labore GmbH ist eine Partnerschaft eingegangen, die die Art und Weise, wie wir die Identitätsprüfung für AML/KYC-Zwecke angehen, verändern wird.
Barrierefreie Schriftart Atkinson Hyperlegible verbessert Lesbarkeit.
Wir verwenden ab sofort die Schrift Atkinson Hyperlegible, welche nach dem Gründer des Braille-Instituts, J. Robert Atkinson, benannt ist. Diese Schrift
unterscheidet sich von der traditionellen Typografie dadurch, dass sie sich auf die Unterscheidung der Buchstabenformen konzentriert, um die Erkennbarkeit
der Zeichen und damit die Lesbarkeit zu verbessern.
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat die Ergebnisse einer Überprüfung der risikobasierten Ansätze und Governance-Systeme der zuständigen Behörden zur Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (GW/TF) in den beaufsichtigten Unternehmen des Bankensektors veröffentlicht.
Der Bericht zeigt, dass die Aufsichtsbehörden bei ihrem Ansatz zur Beaufsichtigung von Finanzdienstleistungen Fortschritte gemacht haben, wobei einige Behörden wesentliche Änderungen in ihren Risikomanagementsystemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) innerhalb der Banken vorgenommen haben.
Durch die Förderung eines ganzheitlichen Aufsichtsansatzes haben die Bemühungen der EBA bei vielen Behörden zu spürbaren Fortschritten bei der Bewältigung von GW/TF-Risiken durch die Aufsicht und die Verbesserung ihrer Systeme und Kontrollen geführt. Um GW/TF-Risiken wirksam zu bekämpfen und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten,
müssen die meisten Aufsichtsbehörden im Finanzdienstleistungssektor ihre Aufsichtsprozesse stärken und einen risikobasierten Ansatz in ihrem jeweiligen Bankensektor verfolgen.
Das Amt für geistiges Eigentum des Wirtschaftsministeriums organisiert am heutigen Dienstag, den 25. April, in Zusammenarbeit mit dem Institut für geistiges Eigentum in Luxemburg (IPIL GIE)
den 15. luxemburgischen Tag des geistigen Eigentums. Unter dem Titel “Geistiges Eigentum, ein wirtschaftliches Interesse” wird die Veranstaltung die Bedeutung des geistigen Eigentums im Kontext
des doppelten grünen und digitalen Übergangs der nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaft beleuchten.
Dies ist eine gute Gelegenheit, um an ein kürzlich ergangenes Urteil des Luxemburger Kassationsgerichtshofs (Urteil Nr. 02/23) zu erinnern. Darin hat der Kassationsgerichtshof die Frage der
Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums geklärt und festgestellt, dass bei Fehlen eines schriftlichen Dokuments die Übertragung der wirtschaftlichen Rechte eines Urhebers auch im Rahmen
eines Arbeitsvertrags als nicht erfolgt gilt.
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine neue Verordnung, die in der Europäischen Union im Januar 2023 in Kraft getreten ist und ab dem 17. Januar 2025 gelten wird.
Sein Ziel ist es, den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und die digitale operative Widerstandsfähigkeit im Finanzsektor zu regeln. DORA gilt für verschiedene
Finanzinstitute, darunter Banken, Versicherungen und Wertpapierfirmen, sowie für Dienstleister, die diesen Unternehmen wichtige IKT-Dienste anbieten.
Eines der Hauptziele von DORA ist es, sicherzustellen, dass die Verwaltungsräte von Finanzinstituten eine aktive Rolle bei der Steuerung und Anpassung der Gesamtstrategie für das IKT-Risikomanagement
und die operative Widerstandsfähigkeit übernehmen. Dies bedeutet, dass der Verwaltungsrat letztendlich für das IKT-Risikomanagement des Unternehmens verantwortlich ist. Um dieser Verantwortung gerecht
zu werden, muss das Leitungsorgan alle Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem IKT-Risikomanagementrahmen festlegen, überwachen und für deren Umsetzung verantwortlich sein.
Im Mai 2022 erließ der Court of Appeal das Urteil Nr. 99/22 über die Autonomie eines Teilfonds einer offenen Investmentgesellschaft (SICAV). Die SICAV unterlag dem Gesetz vom 13. Februar 2007 über spezialisierte Investmentfonds und war als Kommanditgesellschaft auf Aktien (SCA) konstituiert. Der einzige Kommanditist hielt 100 % des Vermögens des Teilfonds und beantragte bei der Komplementärin die Einberufung einer Generalversammlung, um die Liquidation zu prüfen. Die Komplementärin weigerte sich und der einzige Kommanditist beantragte bei Gericht die Bestellung eines Ad-hoc-Vertreters zur Einberufung der Versammlung.
Die SCA legte gegen die Entscheidung des Bezirksgerichts Berufung ein und argumentierte, dass der einzige Kommanditist nicht das Recht habe, die Einberufung einer Hauptversammlung auf Teilfondsebene zu verlangen. Die SCA argumentierte, dass Artikel 450-8 des Gesetzes von 1915, wonach Aktionäre, die ein Zehntel des Aktienkapitals vertreten, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in diesem Fall nicht anwendbar sei, da er nur für Aktiengesellschaften und nicht für Kommanditgesellschaften auf Aktien gelte.
Das Gericht prüfte den Antrag des einzigen Kommanditisten und stellte fest, dass die 10 %-Anforderung des Artikels 450-8 erfüllt war, da jeder Teilfonds der SICAV als separater Vermögenspool mit separaten Rechten für Anleger und Gläubiger behandelt wurde. Das Gericht stellte auch fest, dass die Satzung der SCA nicht von Artikel 71 Absatz 1 des SIF-Gesetzes abweicht, der eine gewisse Autonomie der einzelnen Teilfonds bestätigt. Auf der Grundlage des Kapitals eines bestimmten Teilfonds und nicht des Kapitals des gesamten Fonds stellte der Gerichtshof fest, dass Aktionäre, die ein Zehntel des Aktienkapitals eines bestimmten Teilfonds halten, berechtigt sind, die Einberufung einer Hauptversammlung für diesen Teilfonds zu verlangen.
Mit diesem Schritt verpflichtet sich die concilio et labore GmbH als Arbeitgeber, die Vielfalt ihrer MitarbeiterInnen anzuerkennen, zu fördern und zu nutzen.
Die concilio et labore GmbH ist der Charta der Vielfalt beigetreten. Ziel ist es, ein respektvolles Arbeitsumfeld für alle Mitarbeiter zu schaffen - unabhängig von Alter,
ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht und Geschlechtsidentität, körperlichen und geistigen Fähigkeiten, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialer Herkunft.
Hinter der Charta der Vielfalt steht die Charta der Vielfalt e.V., eine gemeinnützige Organisation,
die sich für die Förderung von Vielfalt in Wirtschaft und Gesellschaft einsetzt.
UN-Arbeitsgruppe für Wirtschaft und Menschenrechte beendet Besuch in Luxemburg.
Die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte hat heute ihren Besuch im Großherzogtum Luxemburg abgeschlossen.
Dies ist der erste Besuch eines Mandatsträgers für Sonderverfahren des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen in diesem Land.
Ziel des Besuchs war es, zu beurteilen, wie die Regierung und der Wirtschaftssektor ihre jeweiligen Pflichten und Verantwortlichkeiten gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft
und Menschenrechte (UNGPs) wahrnehmen. Dazu gehören die Pflichten und Verantwortlichkeiten, nachteilige Auswirkungen von Geschäftstätigkeiten auf die Menschenrechte zu verhindern,
zu respektieren und zu beheben.
In einer Erklärung
zum Abschluss des Besuchs forderte die Arbeitsgruppe Luxemburg auf, die Einbeziehung des Finanzsektors und der Investmentfonds in die Richtlinie der Europäischen Union über die
Sorgfaltspflicht bei der Prüfung der Nachhaltigkeit von Unternehmen (CSDDD) zu unterstützen. “Diese Aktivitäten können und haben zu negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte
geführt”, so die Experten.
concilio et labore ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Personalarbeit.
Als neues Mitglied im bundesweiten Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren wir nun von den Erfahrungen
und guten Beispielen der über 8.300 Mitglieder, die das Netzwerk mittlerweile umfasst. Mit dem Logo
„Mitglied im Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie“ wollen wir nach außen und innen zeigen, dass in unserem
Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine große Rolle spielt“, erläutert Bastian Schwind-Wagner,
Geschäftsführer der concilio et labore GmbH.
vidulus gründet Tochtergesellschaft concilio et labore GmbH.
Die vidulus GmbH hat eine Tochtergesellschaft gegründet. Die concilio et labore GmbH mit Sitz in Kordel bündelt
ab sofort die Kompetenzen und die Verfahren in den Bereichen Anti-Geldwäsche / Verhinderung der Terrorismusfinanzierung, Compliance und Risikomanagement. Die
100-prozentige Tochtergesellschaft der vidulus GmbH wird künftig als Kompetenzzentrum für Beratungs- und Managementleistungen, insbesondere in der Finanzindustrie,
inkl. der Fondsindustrie und deren erweitertem Umfeld, fungieren.