Im Bereich GW/TF erbringen wir folgende Dienstleistungen, die im Rahmen der Funktion “Responsable du Contrôle” erbracht werden können:

Überblick

Der Responsable du Contrôle oder “RC” gemäß Artikel 4(1) des Gesetzes vom 12. November 2004 über die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung…

  • ist der tägliche Ansprechpartner für jegliche Eskalation von GW/TF-bezogenen Fragen seitens der Auftraggeberin, den Investmentmanagern der Auftraggeberin und den Vertriebsgesellschaften.
  • überprüft die GW/TF-Politik der Auftraggeberin zumindest auf jährlicher Basis und legt diese dann auf der nächsten planmäßigen Sitzung des Verwaltungsrats zur Genehmigung vor.
  • überprüft auch alle weiteren in seinen Konpentenzbereich fallenden Politiken und Verfahren zumindest jährlich und legt diese dann jeweils auf der nächsten planmäßigen Sitzung des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor.
  • führt zumindest jährlich eine Risikobewertung durch. Die Risikobewertung umfasst wichtige Leistungsindikatoren in Bezug auf politisch exponierte Personen, Hochrisiko-Investoren, Vertriebs- und Investitionsrisiken, Berichte über verdächtige Aktivitäten, Anzahl der gesperrten Konten usw.
  • erstellt jährlich einen Bericht des Geldwäschebeauftragten gemäß Artikel 42 (6) der Verordnung CSSF Nr. 12-02 vom 14. Dezember 2012 zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
  • übernimmt die Beantwortung des “Collective Investment Sector Reporting Tool (CISERO)” der CSSF, soweit die jeweiligen Fragen in seinen Kompetenzbereich fallen.
  • trägt zur Beantwortung und Übermittlung des jährlichen “AML/CFT Questionnaire” der CSSF bei.
  • trägt zur Beantwortung und Übermittlung von “AML/CFT Market Entry Forms” der CSSF bei.
  • trägt zur Einreichung von Informationen im Zusammenhang mit AML-Aufsichtsmaßnahmen bei (Entwurf, Einreichung und Verwaltung von Anträgen auf Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit AML-Aufsichtsmaßnehmen auf ausdrückliche Initiative der CSSF).
  • stellt sicher, dass eine jährliche GW-Schulung durchgeführt wird.

Berichterstattung

Wir können regelmäßige Berichte erstellen, welche folgende Punkte umfassen können:

  • GW/TF-Risikoanalyse zur Bekämpfung von GW und TF (CSSF 11/529)
  • GW/TF-Risikobewertung, u.a. gemäß CSSF 17/650, geändert durch CSSF 20/744
  • GW/TF-Sorgfaltsprüfung von Vermögenswerten (‘Asset Screening’)
  • Namensüberprüfung auf PEPs
  • Namensüberprüfung gegen negative Medien und negative Nachrichten
  • Namensüberprüfung auf restriktive Maßnahmen (Sanktionen) - EU
  • Namensüberprüfung für restriktive Maßnahmen (Sanktionen) - UN
  • MdF - Vollzug der einzelnen Verbote oder restriktiven Maßnahmen
  • TA - Transaktionsüberwachung
  • TA - gesperrte Konten
  • CRF - Deklaration ohne Transaktionen (SAR oder TFAR)
  • CRF - Deklaration mit Transaktionen (STR oder TFTR)
  • CRF - nationale Informationsanfrage (NRI)
  • CRF - Antwort auf ein Auskunftsersuchen - verdächtige Person (RIRA)
  • CRF - Antwort auf ein Auskunftsersuchen - verdächtige Transaktion (RIRT)

Due-Diligence-Prüfung der Register- und Transferstelle

Wir führen initiale und laufende Due-Diligence-Prüfungen durch:

  • Der RC führt (erforderlichenfalls vor Ort) eine Due-Diligence-Prüfung der Register- und Transferstelle nach einem risikobasierten Ansatz durch.
  • Im Anschluss an den Besuch wird ein Bericht erstellt, in dem die Beobachtungen und Empfehlungen dargelegt werden. Der Bericht wird der nächsten planmäßigen Sitzung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung vorgelegt.