Wie Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen wählen.
Datenschutz ist nicht nur ein rechtliches Muss — es ist entscheidend für das Vertrauen und die Sicherheit Ihres Unternehmens. Aber wie finden Sie den richtigen Datenschutzbeauftragten (DSB)? Hier ist, was Sie wissen müssen!
Wichtige Qualifikationen für einen DSB
- Fachliche Expertise: Der DSB muss umfassende Kenntnisse im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis haben. Dazu gehört das Verständnis der DSGVO und nationaler Gesetze.
- Technisches Know-How: Ein gutes Verständnis von IT-Systemen und Datensicherheitsmaßnahmen ist unerlässlich, um technische Aspekte des Datenschutzes zu managen.
- Organisatorische Fähigkeiten: Der DSB muss in der Lage sein, Datenschutzrichtlinien und -verfahren effektiv zu entwickeln und umzusetzen.
Interner vs. Externer DSB
- Interne DSBs: Dies sind meist Mitarbeitende, die eine zusätzliche Ausbildung im Datenschutz absolviert haben. Oft kommen sie aus juristischen Berufen, was ihnen ein umfassendes Verständnis des Gesetzes verleiht.
- Externe DSBs: Diese Dienstleister werden auf Vertragsbasis engagiert. Sie sind bereits anerkannte Experten im Datenschutz und erfüllen alle notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen.
Aufgaben eines DSBs
- Überwachen der Compliance: Sicherstellen, dass das Unternehmen alle Datenschutzgesetze einhält.
- Beratung des Managements: Beratung bei Datenschutzfragen und Schulung der Mitarbeitenden.
- Zusammenarbeit mit Behörden: Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden bei Datenverarbeitungsthemen.
- Entwicklung von Datenschutzkonzepten: Erstellen und Pflegen von Dokumentationen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Zertifizierung und Weiterbildung
DSBs sollten intensive Schulungsprogramme durchlaufen, die mit einer Zertifizierung enden. Dies stellt sicher, dass sie umfassende Kenntnisse aller relevanten Vorschriften und technischen Anforderungen besitzen.
Die Wahl des richtigen DSB kann den Ansatz Ihres Unternehmens zum Datenschutz maßgeblich beeinflussen. Achten Sie darauf, dass sie über die richtige Mischung aus juristischem Wissen, technischer Expertise und organisatorischen Fähigkeiten verfügen.
Unsere Expertise
Bei der Benennung zum Datenschutzbeauftragten sind die Art. 37 ff. der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten.
Wir erfüllen die Anforderungen, um nach Art. 37 DSGVO zum Datenschutzbeauftragten benannt zu werden. Sprechen Sie uns gerne an!