Im Bereich Compliance erbringen wir folgende Dienstleistungen, die im Rahmen der Funktion “Compliance Officer” erbracht werden können:

Überblick

Der Compliance Officer…

  • ist der tägliche Ansprechpartner für jegliche Eskalation von Compliance-bezogenen Fragen seitens der Auftraggeberin.
  • überprüft alle in seinen Kompetenzbereich fallenden Politiken und Verfahren zumindest jährlich und legt diese dann jeweils auf der nächsten planmäßigen Sitzung des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor.
  • erstellt jährlich einen Bericht der Compliance-Funktion gemäß Rz. 257 des Rundschreibens CSSF 18/698.
  • führt Compliance-relevante Prüfungen und Audits, einschließlich der Weiterverfolgung von Aufgaben, durch.
  • erstellt, pflegt und arbeitet einen Plan zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für eine Kapitel-15-Verwaltungsgesellschaft ab (der “Compliance-Kontrollplan”).
  • informiert den Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung der Auftraggeberin über relevante gesetzliche und aufsichtsrechtliche Entwicklungen.
  • stellt sicher, dass eine jährliche Schulung durchgeführt wird.

Berichterstattung

Wir können regelmäßige Berichte erstellen, welche folgende Punkte umfassen können:

  • Berichterstattung an das Leitungsorgan/Verwaltungsorgan
  • Weiterverfolgung im Anschluss an die Interaktionen mit den Aufsichtsbehörden
  • Genehmigung von neuen Geschäftsbeziehungen und neuen Produkten
  • Aktualisierung von Vereinbarungen/Verträgen
  • Änderungen an der Compliance-Politik und der Compliance-Charta
  • Management von Interessenkonflikten
  • persönliche Transaktionen
  • Bearbeitung von Beschwerden und Ansprüchen Dritter
  • Schulung des Personals
  • Aktualisierung des ‘Verfahrenshandbuchs’ gemäß Abschnitt 5.5.4 der CSSF 18/698
  • Nichteinhaltung von Meldefristen
  • gesetzliche und regulatorische Anforderungen in Bezug auf die Eigenmittel und deren Verwendung
  • Behandlung von Hinweisen auf Verstöße gegen den regulatorischen Rahmen (‘Whistleblowing’)
  • Betrug und Cyberangriffe
  • Nichteinhaltung der Anlagebeschränkungspolitik
  • Fehler beim Nettoinventarwert
  • Wohlverhaltensregeln - im besten Interesse des OGA(W) und Anteilsinhaber handeln
  • Wohlverhaltensregeln - Sorgfaltspflichten
  • Wohlverhaltensregeln - Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
  • Wohlverhaltensregeln - bestmögliche Ausführung
  • Wohlverhaltensregeln - Bearbeitung von Aufträgen
  • Wohlverhaltensregeln - Anreize
  • Compliance-Kontrollplan
  • Übereinstimmung der Marketingkommunikation mit Art. 4 CBDF-Verordnung

Ihr Partner für Compliance

Bastian Schwind-Wagner
Bastian Schwind-Wagner
zertifizierter Compliance Officer
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