Im Bereich Compliance erbringen wir folgende Dienstleistungen, die im Rahmen der Funktion “Compliance Officer” erbracht werden können:
Überblick
Der Compliance Officer…
- ist der tägliche Ansprechpartner für jegliche Eskalation von Compliance-bezogenen Fragen seitens der Auftraggeberin.
- überprüft alle in seinen Kompentenzbereich fallenden Politiken und Verfahren zumindest jährlich und legt diese dann jeweils auf der nächsten planmäßigen Sitzung des Verwaltungsrats bzw. der Geschäftsleitung zur Genehmigung vor.
- erstellt jährlich einen Bericht der Compliance-Funktion gemäß Rz. 257 des Rundschreibens CSSF 18/698.
- führt Compliance-relevante Prüfungen und Audits, einschließlich der Weiterverfolgung von Aufgaben, durch.
- erstellt, pflegt und arbeitet einen Plan zur Überwachung der Einhaltung von Vorschriften für eine Kapitel-15-Vewaltungsgesellschaft ab (der “Compliance-Kontrollplan”).
- informiert den Verwaltungsrat bzw. die Geschäftsleitung der Auftraggeberin über relevante gesetzliche und aufsichtsrechtliche Entwicklungen.
- stellt sicher, dass eine jährliche Schulung durchgeführt wird.
Berichterstattung
Wir können regelmäßige Berichte erstellen, welche folgende Punkte umfassen können:
- Berichterstattung an das Leitungsorgan/Verwaltungsorgan
- Weiterverfolgung im Anschluss an die Interaktionen mit den Aufsichtsbehörden
- Genehmigung von neuen Geschäftsbeziehungen und neuen Produkten
- Aktualisierung von Vereinbarungen/Verträgen
- Änderungen an der Compliance-Politik und der Compliance-Charta
- Management von Interessenkonflikten
- persönliche Transaktionen
- Bearbeitung von Beschwerden und Ansprüchen Dritter
- Schulung des Personals
- Aktualisierung des ‘Verfahrenshandbuchs’ gemäß Abschnitt 5.5.4 der CSSF 18/698
- Nichteinhaltung von Meldefristen
- gesetzliche und regulatorische Anforderungen in Bezug auf die Eigenmittel und deren Verwendung
- Behandlung von Hinweisen auf Verstöße gegen den regulatorischen Rahmen (‘Whistleblowing’)
- Betrug und Cyberangriffe
- Nichteinhaltung der Anlagebeschränkungspolitik
- Fehler beim Nettoinventarwert
- Wohlverhaltensregeln - im besten Interesse des OGA(W) und Anteilsinhaber handeln
- Wohlverhaltensregeln - Sorgfaltspflichten
- Wohlverhaltensregeln - Bearbeitung von Zeichnungs- und Rücknahmeaufträgen
- Wohlverhaltensregeln - bestmögliche Ausführung
- Wohlverhaltensregeln - Bearbeitung von Aufträgen
- Wohlverhaltensregeln - Anreize
- Compliance-Kontrollplan
- Übereinstimmung der Marketingkommunikation mit Art. 4 CBDF-Verordnung
Ihr Partner für Compliance
Bastian Schwind-Wagner
zertifizierter Compliance Officer
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