Die “Best Efforts”-Verpflichtung der EU bei der Einhaltung von Sanktionen verstehen: Was Unternehmen wissen müssen
Seit Juni 2024 stehen natürliche und juristische Personen der Europäischen Union, die Eigentum oder Kontrolle über Unternehmen außerhalb der EU haben, bei der Durchsetzung von Sanktionen gegen Russland und Belarus vor neuen Verantwortlichkeiten. Die EU verlangt von diesen Akteuren, “nach besten Kräften” sicherzustellen, dass ihre ausländischen Tochtergesellschaften die Wirksamkeit der EU-Sanktionen nicht untergraben — auch wenn diese Tochtergesellschaften außerhalb der Rechtsreichweite der EU liegen. Dies spiegelt einen wachsenden Fokus darauf wider, Schlupflöcher zu schließen und zu verhindern, dass sanktionierte Waren oder Dienstleistungen über indirekte Kanäle ihre Ziele erreichen. Das bedeutet, dass es nicht mehr ausreicht, sich einfach an den Buchstaben des Gesetzes zu halten. Stattdessen müssen EU-ansässige Eigentümer aktiv daran arbeiten, zu verhindern, dass ihre ausländischen Tochtergesellschaften Aktivitäten ausüben, die EU-Sanktionen schwächen oder umgehen könnten.
Der unten verlinkte Artikel erklärt detailliert, was es bedeutet, Sanktionen zu verletzen, zu umgehen oder zu untergraben, und wie sich der “Best Efforts”-Standard von früheren Anforderungen unterscheidet. Er beschreibt auch praktische Schritte, die Unternehmen zum Schutz ergreifen sollten, einschließlich Risikobewertungen und der Einrichtung von Compliance-Programmen.
Ob Sie ein KMU oder ein großer multinationaler Konzern sind, das Verständnis und die Umsetzung dieser neuen Anforderungen sind entscheidend. Lesen Sie weiter für klare Anleitungen, praktische Beispiele und Informationen über die Unterstützung, die vom EU Sanctions Helpdesk verfügbar ist — damit Sie Ihr Unternehmen rechtskonform halten und kostspielige Strafen vermeiden können.
Tiefer eintauchen
- EU Sanctions Helpdesk ¦ Die “Best Efforts”-Regel bei Sanktionen gegen Russland und Belarus ¦ Link